Bewerbung

1. Kriterien für die Aufnahme in den ZIF-Expertenpool

Die folgenden Anforderungen - anhand derer Bewerbungen geprüft werden - ergeben sich aus den Anforderungen von multilateralen Organisationen, die Friedenseinsätze durchführen (vor allem UN, EU und OSZE). Sie spiegeln außerdem das Interesse der Bundesrepublik Deutschland wider, mit fachlich wie persönlich höchstqualifizierten Personen aktiv und wirksam in internationalen Organisationen und Missionen vertreten zu sein.

Nachfrage

  • Der aktuelle und der prognostizierte Personalbedarf von Missionen und internationalen Trägerorganisationen für spezifische fachliche Qualifikationen bedingt unter anderem, ob bestimmte Profile im Pool benötigt werden oder bereits ausreichend vorgehalten werden.
  • Der Kreis nachgefragter Qualifikationen unterliegt dabei einem steten Wandel.

Individuelles Profil

  • abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Studium;
  • mehrjährige relevante und von internationalen Organisationen anerkannte Berufserfahrung im In- und/oder Ausland;
  • sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache;
  • nachweisliche Fähigkeit, Motivation und Bereitschaft, in einem international gemischten Team zu arbeiten, auch unter schwierigen äußeren Bedingungen;
  • soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz;
  • körperliche sowie überdurchschnittliche psychische und mentale Belastbarkeit;
  • nachweislich ausgeprägte Selbständigkeit und Selbstorganisation;
  • Führerschein der Klasse 3 bzw. ab dem Jahr 1999 der Klasse B;
  • gute Computerkenntnisse (MS Office).

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den ZIF-Expertenpool weisen regelmäßig darüber hinaus folgende erwünschte Qualifikationen nach:

  • Arbeitserfahrung in Konfliktregionen;
  • gute Kenntnisse weiterer einsatzrelevanter Sprachen (zum Beispiel Russisch, Arabisch, Spanisch, Französisch);
  • relevante Methodenkompetenz in Bereichen wie beispielsweise Projektmanagement, Beratung und Coaching.

Einsatzmöglichkeit/keine Einschränkungen

Grundsätzlich ist eine kurzfristige Einsatzfähigkeit (in zwei bis vier Wochen) nach terminlicher Absprache sowie Interesse an einer Bewerbung innerhalb von mindestens zwölf Monaten nach Absolvierung eines ZIF-Kurses die Voraussetzung für:

  • für eine Tätigkeit in einer Friedensmission, d.h. für Einsätze von mindestens 6-12 Monaten Dauer;
  • für einen Einsatz als Wahlbeobachter/in im Kurzzeit- (sieben bis vierzehn Tage) oder Langzeiteinsatz (sechs bis acht Wochen);

Je nach Einsatzfähigkeit und Interesse kann die Expertin/der Experte entweder nur für langfristige Friedenseinsätze oder nur für Wahlbeobachtungsmissionen oder für beide Einsatzformen in den Expertenpool aufgenommen werden.

  • Mobilität, Reisefähigkeit, ggf. Tropentauglichkeit;
  • Vermittlungseinschränkungen gemäß den Kriterien von UN, EU, OSZE dürfen ebenso wenig vorliegen wie Anhaltspunkte dafür, dass ein Einsatz dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland schaden kann.

Trainingskurs

Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Aufnahme in den ZIF-Expertenpool, dass ein ZIF-Kurs erfolgreich absolviert wurde. Über die Aufnahme von Personen, die keinen Trainingskurs beim ZIF gemacht haben, aber eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können, wird von Fall zu Fall entschieden.

Individuelles Bewerbungsverfahren und Interviews

Das ZIF behält sich vor, ein einem Bewerbungsverfahren im Einzelfall über die Aufnahme in den Expertenpool zu entscheiden, genauso wie darüber, ob die Expertin/der Experte für Langzeiteinsätze, für Kurzzeiteinsätze (z.B. Wahlbeobachtungen) oder für beides in den Pool aufgenommen wird; insbesondere richtet sich die Entscheidung des ZIF neben o.g. Punkten nach den individuellen Besonderheiten der möglichen Einsatztätigkeiten, der individuellen und ggf. besonderen Qualifikationen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen der Bewerberin/des Bewerbers, und nach dem individuellen Eindruck im Bewerbungsverfahren (siehe unter 2. Auswahlprozess).

Die letztendliche Auswahl der Einsatzkräfte für internationale Friedenseinsätze trifft die jeweilige internationale Organisation.

Diese o.g. Kriterien werden sowohl auf Neubewerbungen angewendet als auch auf den Verbleib im Expertenpool. Dies gilt insbesondere im Falle einer vorzeitigen Beendigung oder Nichtverlängerung der Einsatztätigkeit durch die aufnehmende Organisation oder das Auswärtige Amt und die möglichen Konsequenzen für eine erneute Vermittlung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass ZIF und Auswärtiges Amt strenge Maßstäbe bei Auswahl, Ausbildung und Vermittlung von Expertinnen und Experten anlegen müssen. Mit ihrer Arbeit in Missionen und ihren internationalen Kontakten tragen die entsandten Deutschen Verantwortung, indem sie das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie in internationalen Organisationen mitprägen. Wir bitten auch um Verständnis, dass in der Regel die internationalen Einsätze erheblichen Einfluss auf die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben und sowohl für die Belange der inneren und äußeren Sicherheit bedeutsam sind als auch in militärischer Hinsicht und Sicherheitshinsicht (öffentliche Sicherheit und Ordnung) – unter anderem deshalb ist regelmäßig ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Einzelheiten anzunehmen.

Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlbeobachter/in

Bewerberinnen und Bewerber für einen Einsatz in der Wahlbeobachtung - und einen dafür qualifizierenden Trainingskurs - müssen generell die gleichen o.g. Voraussetzungen wie für längerfristige Missionstätigkeiten erfüllen. Zur Zeit werden insbesondere Bewerber/innen mit arbeitsfähigen Kenntnissen der einsatzrelevanten Fremdsprachen Französisch, Portugiesisch, Spanisch und Arabisch gesucht, die auch ein Interesse an einer späteren Tätigkeit als Langzeitwahlbeobachter/in haben. Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlbeobachtungskurs müssen ihre grundsätzliche Bereitschaft erklären, nach der erfolgreichen Absolvierung eines Kurses mindestens für ein Jahr für einen Kurzzeit- (7-14 Tage) oder Langzeiteinsatz (6-8 Wochen) nach terminlicher Absprache kurzfristig einsatzbereit zu sein.

Auswahlprozess

Eine Überprüfung der Bewerbung für den Expertenpool erfolgt anhand der oben genannten Kriterien in mehreren Stufen.

Schritt 1:

  • Prüfung der Online-Bewerbung durch das ZIF.

Schritt 2:

  • falls Prüfung positiv, Anforderung und Prüfung der vollständigen Bewerbungsunterlagen;
  • nach Bedarf Abfrage der Referenzgeber;
  • falls Gesamtprüfung positiv, vor der Einladung in einen Grundkurs ein Telefoninterview;
  • falls positiv, Einladung in einen ZIF-Trainingskurs. Die Benachrichtigung der ausgewählten Kursteilnehmenden erfolgt etwa 8-10 Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses.

Schritt 3:

  • Teilnahme am ZIF-Trainingskurs bzw. anderen für die Poolaufnahme geeigneten Kursen (nach Vereinbarung);
  • Interview mit einer/m ZIF-Kollegen/in aus Human Resources während des Kurses.

Schritt 4:

  • nach positiver Gesamtevaluierung - einschließlich Bewertung der Kursteilnahme - Aufnahme in den ZIF-Expertenpool.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Entscheidung über eine Absage bzw. Nichtaufnahme in den Expertenpool und Eignung für einen Kurzzeit und/oder Langzeitfeldeinsatz keine Begründung oder Erläuterung gegeben wird.

Online-Bewerbung beim ZIF - Grundkurs Friedenseinsätze (Core Course Peace Operations)

Kandidatinnen und Kandidaten können sich für einen Grundkurs Friedenseinsätze grundsätzlich nur online über die Webseiten des ZIF bewerben. In dem Bewerbungsformular werden alle für das ZIF relevanten Daten abgefragt, Hilfetexte erleichtern das Ausfüllen der Felder.

Nach Erhalt einer Online-Bewerbung sendet das ZIF eine Eingangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund der Anzahl der Bewerbungen die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Die Bewerberdaten werden in der Datenbank des ZIF entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Sie müssen dafür mit den Nutzungsbedingungen (siehe Terms and Conditions ZIFdatabase) einverstanden erklären. Wenn ein/e Bewerber/in erfolgreich an einem Trainingskurs teilnimmt und in den Expertenpool des ZIF aufgenommen wird, werden dessen/deren Daten künftig unter anderem bei Suchanfragen nach Einsatzpersonal berücksichtigt.

Online-Bewerbung beim ZIF - Wahlbeobachtungskurs (Election Observation Course)

Für die Bewerbung um Teilnahme an einem Wahlbeobachtungskurs gelten, abgesehen von der Verfügbarkeit, die gleichen Modalitäten wie für eine Grundkursbewerbung. Mitglieder des ZIF-Expertenpools, die nur einen Wahlbeobachterkurs absolviert haben, werden lediglich für die Teilnahme an Wahlbeobachtungsmissionen ausgewählt.

Einen nicht verpflichtenden Formatvorschlag für Ihren Lebenslauf zur Einstellung in Ihr Datenbankprofil finden Sie hier (Europass CV).

Zur Bewerbung registrieren Sie sich bitte über unsere Datenbank.

Voraussetzungen und Bewerbung für Spezialisierungskurse

Grundsätzlich gilt, dass für die Teilnahme an einem Spezialisierungskurs Mitglieder des ZIF-Expertenpool bevorzugt berücksichtigt werden. Über die Teilnahme von Personen, die keinen Grundkurs beim ZIF gemacht haben oder kein Mitglied des Expertenpools sind, aber eine entsprechende einsatzrelevante Qualifikation aufweisen, wird individuell entschieden. Darüber hinaus gelten für Spezialisierungskurse je nach Thema besondere Teilnahmevoraussetzungen. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens für den jeweiligen Kurs auf der ZIF-Webseite bekannt gegeben.

Keine Ansprüche

Es besteht weder ein Anspruch auf Teilnahme an einem Trainingskurs, noch auf Aufnahme in den Expertenpool (oder eine bestimmte Einsatzform, für Kurzzeiteinsätze und/oder Langzeitfeldeinsätze) noch auf eine Vermittlung oder Unterstützung bei der Bewerbung für einen Friedenseinsatz, noch auf  einen Verbleib im Expertenpool. Die/der Bewerberin/Bewerber ist nicht verpflichtet, an einem Trainingskurs teilzunehmen, oder an einem konkreten internationalen Friedenseinsatz teilzunehmen (näheres zum Verbleib im Expertenpool unter ZIF-Expertenpool).

 

Stand: Oktober 2011