Beobachtung und Verifikation

Die Präsenz internationaler Beobachter kann der Krisenprävention, der Stabilisierung von Waffenstillständen und Friedensabkommen sowie weiteren Zwecken dienen. Mit der Durchführung dieser Aufgaben können Militär, Polizei und ziviles Personal beauftragt sein. Die erste militärische Beobachtermission war UNTSO (United Nations Truce Supervision Organisation) im Nahen Osten, die von der UNO im Mai 1948 entsandt wurde, um den Waffenstillstand zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarstaaten zu überwachen.

Militärbeobachter sind bis heute ein wichtiges Element von Friedenseinsätzen, wie zum Beispiel bei der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG), die den Waffenstillstand im georgisch-abchasischen Konflikt überwacht. Auch in den Missionen in Eritrea und Äthiopien (UNMEE), der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) und West-Sahara (MINURSO) sind gegenwärtig Militärbeobachter zur Überwachung von Waffenstillständen eingesetzt.

Im zivilen Bereich war die OSCE-KVM (OSCE Kosovo Verification Mission) in jüngster Vergangenheit die wohl wichtigste Beobachtermission. Basierend auf einem Abkommen zwischen der OSZE und der Bundesrepublik Jugoslawien sollten ab Oktober 1998 bis zu 2000 Zivilisten die Einhaltung des Waffenstillstands verifizieren. Zum Zeitpunkt der Evakuierung im März 1999 waren 1300 Beobachter im Einsatz.

Die OSCE Spillover Mission to Skopje ist ein weiteres Beispiel für den Einsatz von zivilen Beobachtern. Sie wurde 1992 im Grenzbereich zwischen Mazedonien und Serbien eingerichtet, um einer regionalen Konfliktausweitung vorzubeugen. Eine Beobachterkomponente ist auch in die OSCE Mission in Georgia integriert. Bis zu 54 Zivilisten, sogenannte „border monitors“, beobachten dort die Grenzen zu Inguschetien und Tschetschenien und erstatten über grenzüberschreitende Ereignisse Bericht.

Mögliche Aufgaben und Maßnahmen

  • Beobachtung von Grenzen und Berichterstattung über relevante Ereignisse und Entwicklungen
  • Überwachung von Waffenstillständen und Berichterstattung über Waffenstillstandsbrüche
  • Überwachung einzelner Vereinbarungen von Friedensabkommen
  • Etablieren einer sichtbaren internationalen Präsenz
  • vertrauensbildende Maßnahmen, zum Beispiel Austausch von Informationen
  • Frühwarnung

Stand: Oktober 2008