Menschenrechte

Ziel der Menschenrechtsarbeit ist die nachhaltige Verbesserung und Stabilisierung der Menschenrechtslage. Maßnahmen dieses Arbeitsbereiches sollen dazu beitragen, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards gewährleistet ist, eine Angleichung der Gesetze an internationale Standards erfolgt, nationale Institutionen zum Schutz und zur Stärkung der Menschenrechte gefördert sowie Menschenrechte im Rahmen des Rechtssystems respektiert werden.

Wichtige Instrumente zur Umsetzung sind neben der Beobachtung und Berichterstattung die Bildungsarbeit, die Beratung sowie Maßnahmen zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte im Rahmen des Rechtssystems. Internationales Zivilpersonal wird unter anderem in den Arbeitsfeldern Minderheitenrechte, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Strafjustiz und Justizvollzug, Menschenhandel sowie Eigentumsrecht eingesetzt. Die Menschenrechtsarbeit ist eng mit der Arbeit in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Flüchtlinge und Versöhnung verbunden.

Mögliche Aufgaben und Maßnahmen

  • Beobachtung, Tatsachenermittlung, Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen
  • Berichterstattung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen
  • Förderung des Bewusstseins für Menschenrechte durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen für staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure
  • Unterstützung nationaler Menschenrechtsinstitutionen und lokaler Menschenrechtsakteure
  • Unterstützung von Minderheiten in der Wahrnehmung ihrer Rechte
  • Unterstützung und Beratung bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen
  • Beratung beim Entwurf von Gesetzestexten
  • Bekämpfung des Menschenhandels
  • Beratung und Unterstützung bei Eigentumsfragen

Stand: Oktober 2008