Ziel der Menschenrechtsarbeit ist die nachhaltige Verbesserung und Stabilisierung der Menschenrechtslage. Maßnahmen dieses Arbeitsbereiches sollen dazu beitragen, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards gewährleistet ist, eine Angleichung der Gesetze an internationale Standards erfolgt, nationale Institutionen zum Schutz und zur Stärkung der Menschenrechte gefördert sowie Menschenrechte im Rahmen des Rechtssystems respektiert werden.
Wichtige Instrumente zur Umsetzung sind neben der Beobachtung und Berichterstattung die Bildungsarbeit, die Beratung sowie Maßnahmen zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte im Rahmen des Rechtssystems. Internationales Zivilpersonal wird unter anderem in den Arbeitsfeldern Minderheitenrechte, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Strafjustiz und Justizvollzug, Menschenhandel sowie Eigentumsrecht eingesetzt. Die Menschenrechtsarbeit ist eng mit der Arbeit in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Flüchtlinge und Versöhnung verbunden.
Stand: Oktober 2008