Friedenseinsätze operieren in einem komplizierten Umfeld von nationalem und internationalem Recht. Die fortlaufende Überwachung und Prüfung der rechtlichen Aspekte des Einsatzes sowie die Unterstützung und Beratung der Missionsleitung in allen rechtlichen Angelegenheiten sind daher wichtige Aufgaben.
Rechtsberater analysieren die rechtlichen Implikationen beschlossener Maßnahmen, entwickeln Richtlinien und Strategieanpassungen und unterstützen die Missionsleitung bei einer zutreffenden Auslegung des Mandats. Des Weiteren überprüfen sie - bei einem entsprechenden Mandat - die Vereinbarkeit lokaler Gesetzerlasse und Rechtsprechung mit Bestimmungen von Waffenstillstandsabkommen und Friedensverträgen und beraten Akteure des lokalen Justizsystems.
Ist ein Mandat mit Exekutivbefugnissen ausgestattet, gehört zu dem Zuständigkeitsbereich der Rechtsberater außerdem die Überprüfung von Gesetzesentwürfen. Schließlich obliegt ihnen die Prüfung aller von der Mission abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen.
Stand: Oktober 2008