Die Aussöhnung durch Krieg und Gewalt gespaltener und traumatisierter Gesellschaften ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Friedensprozess. Anhaltende Feindschaft zwischen Bevölkerungsgruppen behindert Wiederaufbau, wirtschaftliche Rehabilitation sowie die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Ex-Kombattanten und begünstigt erneute Gewalt.
Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten und Methoden der Versöhnungsarbeit und der Aufarbeitung von vergangenem Unrecht. Zur strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden neben nationalen Gerichten auch internationale Strafgerichtshöfe wie das ICTR (International Criminal Tribunal for Rwanda), das ICTY (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) oder Sondergerichte wie in Sierra Leone eingesetzt. In Zukunft wird auch der Internationale Strafgerichtshof in diesem Bereich tätig sein.
Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus Wahrheits- und Versöhnungskommissionen sowie alternative Verfahren der Versöhnung und Gerichtsbarkeit wie die dezentralen Gacaca Tribunale in Ruanda, die eine Kombination aus traditioneller Konfliktbearbeitung und strafrechtlicher Verfolgung darstellen.
Schließlich unterstützen zivilgesellschaftliche Initiativen Versöhnungsprozesse: Sie beraten Opfer, fördern den Dialog zwischen Tätern und Opfern, führen Versöhnungsprojekte auf kommunaler Ebene durch und beobachten Gerichtsprozesse, um deren fairen Verlauf zu gewährleisten.
Versöhnung muss in erster Linie durch die Bevölkerung selbst geleistet werden; Friedenseinsätze können jedoch helfen, die Rahmenbedingungen für diesen Prozess zu verbessern.
Stand: Oktober 2008