Es lassen sich vier Typen der Wahlhilfe unterscheiden: Wahldurchführung, Wahlüberwachung, Wahlbeobachtung und Unterstützung von Wahlen.
Eine internationale Organisation übernimmt bei der Wahldurchführung all diejenigen Funktionen, die in der Regel nationale Behörden wahrnehmen. Sie ist für die gesamte Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. In der Regel sind diese Maßnahmen Teil eines umfassenderen Mandates und werden von internationalem Zivilpersonal durchgeführt, das längerfristig vor Ort ist. Zur unmittelbaren Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird häufig zusätzliches Personal für einen begrenzten Zeitraum in größerer Zahl angefordert.
Zu den Aufgaben der Wahldurchführung zählen insbesondere:
Die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen liegt in diesem Fall bei den zuständigen Behörden des Einsatzlandes. Internationales Personal wird nur in unterstützender Funktion eingesetzt. Es ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Wahlen anerkannten internationalen Standards entsprechen. Mitarbeiter einer Wahlüberwachungsmission dürfen - anders als Wahlbeobachter - in den Wahlprozess eingreifen und praktische Hilfestellung leisten. Wahlüberwacher sind in der Regel sieben bis vierzehn Tage im Land.
Wahlbeobachter verfolgen den Verlauf der Wahlen und sammeln Informationen für eine abschließende Beurteilung der Wahlen. Das internationale Personal nimmt nur eine beobachtende Rolle ein, es soll nicht in den Ablauf der Wahlen eingreifen.
In der Regel werden im Rahmen von Wahlbeobachtungsmissionen zwei Typen von Wahlbeobachtern entsandt. Langzeitwahlbeobachter sind für einen Zeitraum von circa vier bis zwölf Wochen im Einsatz. Sie beobachten die Vorwahlperiode, den Wahltag und einen begrenzten Zeitraum nach der Wahl. Außerdem bereiten sie die Arbeit der Kurzzeitwahlbeobachter vor. Die Kurzzeitwahlbeobachter bleiben für sieben bis vierzehn Tage im Land und beobachten primär den Ablauf der Wahlen am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen.
Diese Form der Wahlhilfe beschränkt sich auf die Unterstützung nationaler Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen durch technische, finanzielle und personelle Hilfe sowie auf Beratung. Dazu können folgende Maßnahmen zählen:
Stand: Oktober 2008