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FAQ - Häufig gestellte Fragen

ZIF Expert Pool

Was ist der ZIF Expert Pool?

Um zivile Expert:innen kurzfristig in Einsätze entsenden („sekundieren“) zu können, hat das ZIF seit 2002 den ZIF Expert Pool aufgebaut. Er umfasst mittlerweile weit über 1.500 Profile von Fach- und Führungskräften aus unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern.  

In den ZIF Expert Pool nehmen wir Expert:innen für drei unterschiedliche Einsatzbereiche bzw. Kompetenzfelder auf: für Friedenseinsätze, für humanitäre Einsätze und für Wahlbeobachtungseinsätze. Für diese drei Kompetenzfelder gelten unterschiedliche Bewerbungswege, Auswahlprozesse und Bewerbungsfristen. Die Aufnahme als  Expert:in in ein Kompetenzfeld des ZIF Expert Pools führt nicht automatisch zur Aufnahme in alle drei Felder. Es ist jedoch möglich, sich in getrennten Verfahren für mehrere Kompetenzfelder zu bewerben, d.h. Sie können auch mehreren Kompetenzfeldern des ZIF Expert Pools angehören.

Je nach Einsatzart, Stelle und Organisation ist es möglich, dass die Bewerbung nur Mitgliedern des ZIF Expert Pools oder auch nur Mitgliedern eines bestimmten Kompetenzfeldes des ZIF Expert Pools vorbehalten ist. So können sich z. B. nur Mitglieder des ZIF Expert Pools des Kompetenzfeldes Wahlbeobachtung auf Wahlbeobachtungseinsätze bewerben.  Ob eine Ausschreibung auf den ZIF Expert Pool oder ein bestimmtes Kompetenzfeld des ZIF Expert Pools beschränkt ist, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext.

Welche Vorteile bietet der ZIF Expert Pool?

Als Mitglied des ZIF Expert Pool erhalten Sie unmittelbaren Zugang zu aktuellen Stellenausschreibungen mit konkreten Bewerbungsinstruktionen und hilfreichen Tipps. Zudem berät Sie das ZIF mit zentralen Ansprechpartner:innen bei Ihrer Bewerbung, während des Auswahlverfahrens und betreut Sie auch während Ihres Einsatzes. Zusätzlich können Sie als Mitglied des ZIF Expert Pools vergünstigt an Vorbereitungs- und Spezialisierungskursen des ZIF und seinen nationalen und internationalen Trainingspartnern teilnehmen. Durch den Zugang zu unseren ZIF-Netzwerken bieten sich weitere Möglichkeiten des Austauschs.

 

Friedenseinsätze

Das ZIF schreibt sogenannte „sekundierte Positionen“ in internationalen Organisationen und ihren Friedenseinsätzen auf seiner Webseite aus. Das ZIF ist in Deutschland exklusiv durch das Auswärtige Amt für die Nominierung und Sekundierung auf diese Positionen beauftragt. Als Mitglied des ZIF Expert Pools haben Sie unmittelbaren Zugang zu diesen Stellenausschreibungen. Durch den eingeschränkten Bewerber:innenkreis ergeben sich daher für Sie höhere Erfolgschancen. Bei Stellen, die auch für Personen außerhalb des ZIF Expert Pools geöffnet sind, werden ZIF Expert Pool-Mitglieder bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt.

 

Humanitäre Einsätze

Das ZIF ist Mitglied im Standby Partnership (SBP) Netzwerk und erhält hierüber alle Ausschreibungen für sekundierte Stellen in humanitären Einsätzen der UN. Über das ZIF können sich ausschließlich Mitglieder des ZIF Expert Pools des Kompetenzfeldes humanitäre Einsätze für diese Ausschreibungen bewerben. Die Betreuung durch das ZIF während des Einsatzes ist ein großer Mehrwert.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Das ZIF entsendet (sekundiert) seit seiner Gründung im Auftrag des Auswärtigen Amtes Wahlbeobachter:innen. Als Mitglied des ZIF Expert Pools für das Kompetenzfeld Wahlbeobachtung haben Sie exklusiven Zugang zu Ausschreibungen für Kurz- und Langzeitwahlbeobachtungspositionen von OSZE/ODIHR sowie zu Ausschreibungen der EU. Die Vorauswahl deutscher Wahlbeobachter:innen für diese Organisationen erfolgt ausschließlich durch das ZIF.

Was wird von mir als Mitglied im ZIF Expert Pool erwartet und muss ich stets für einen Einsatz verfügbar sein? 

Wir verstehen den ZIF Expert Pool als aktive Personalreserve. Wir können keine Vermittlung in einen Einsatz garantieren, verfolgen jedoch das stete Ziel, für jede Position und jeden Bedarf den:die passende:n Kandidat:in zu finden. Hierfür wünschen wir uns aktive Poolmitglieder, die  nach Aufnahme in den ZIF Expert Pool zeitnah für Einsätze zur Verfügung stehen und sich aktiv und regelmäßig  auf Ausschreibungen bewerben. Eine Sekundierung über das ZIF ist  Baustein eines (internationalen) Berufswegs und kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer Karriere relevant sein. Wir freuen uns, wenn  Sie uns und Ihr in ventus gespeichertes Profil auf dem aktuellen Stand bezüglich Ihrer Verfügbarkeit und Ihrer Qualifikationen halten.

Ich bin bereits Poolmitglied. Kann ich mich somit auf alle Arten von Einsätzen bewerben?

Unterschiedliche Einsätze setzen unterschiedliche Qualifikationen und gezielte Vorbereitungen voraus. Daher können Sie sich z.B. für Stellen als Wahlbeobachter:in nur bewerben, wenn Sie dem Kompetenzfeld Wahlbeobachtungen angehören. Stellenausschreibungen aus dem Bereich Friedenseinsätze wiederum sind häufig für alle Kompetenzfelder (Friedenseinsätze | Wahlbeobachtungen | humanitäre Einsätze) geöffnet. Für humanitäre Einsätze können sich Mitglieder des ZIF Expert Pools des Kompetenzfeldes humanitäre Einsätze bewerben, aber auch Mitglieder des Kompetenzfeldes Friedenseinsätze. Natürlich müssen jeweils alle in der jeweiligen Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sowie die notwendigen Qualifikationen und ggf. Vorbereitungstrainings vorhanden sein.

Wenn Sie Interesse an mehreren Einsatzarten haben, können Sie sich auf unserer Webseite über die jeweiligen Bewerbungsmöglichkeiten für Mitglieder des ZIF Expert Pools informieren.

Mehr Informationen auf

Bewerbung auf den ZIF Expert Pool

Welche Einsatzmöglichkeiten bietet das ZIF?

Wir bieten Einsatzmöglichkeiten in zivilen Funktionen in:

Die Dauer der Einsätze variiert zwischen ca. einer Woche (Kurzzeitwahlbeobachtungen), drei bis sechs Monaten (humanitäre Einsätze) und mindestens einem Jahr bis mehrere Jahre (Friedenseinsätze).

Wie kann ich mich um Aufnahme in den ZIF Expert Pool bewerben? 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Bei Öffnung des ZIF Expert Pools finden Sie die Ausschreibung für die unterschiedlichen Einsatzbereiche bzw. Kompetenzfelder des ZIF Expert Pools bei unseren Stellenangeboten sowie in ventus.

 

Friedenseinsätze

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den aktuell gesuchten Tätigkeitsprofilen in internationalen Friedenseinsätzen finden Sie hier.

 

Humanitäre Einsätze

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für humanitäre Einsätze und den aktuell gesuchten humanitären Profilen finden Sie hier

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Wahlbeobachtungseinsätze finden Sie hier.

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbung für Friedenseinsätze

Ihr Weg in den Friedenseinsatz führt über den ZIF Expert Pool und unsere Stellenausschreibungen. Unsere Stellenausschreibungen richten sich in erster Linie an vorausgewählte und vorbereitete Mitglieder des ZIF Expert Pools, bei bestimmten Ausschreibungen aber auch an Expert:innen außerhalb des Pools. Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Für den ZIF Expert Pool des Kompetenzfeldes Friedenseinsätze rekrutieren wir regelmäßig, üblicherweise zwei Mal im Jahr. Über den nächsten Bewerbungszeitraum informieren wir zu gegebener Zeit auf der ZIF-Webseite in unserer Übersicht offener Ausschreibungen und auch auf ventus.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Um keine Pool-Öffnung oder Ausschreibung zu verpassen, empfehlen wir Ihnen sich einen Stellen- und Trainingsalert auf ventus einzurichten.

 

Bewerbung für Humanitäre Einsätze

Der Bewerbungsprozess für humanitäre Einsätze besteht aus zwei Schritten: Im ersten Schritt absolvieren Sie das Aufnahmeverfahren für den ZIF Expert Pool für das Kompetenzfeld humanitäre Einsätze. Im zweiten Schritt bewerben Sie sich über das ZIF auf eine ganz konkrete Tätigkeit in einem humanitären Einsatz.

Mitglied im ZIF Expert Pool können Sie über die Bewerbung auf eines der auf der ZIF-Webseite genannten humanitären Profile werden. Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Voraussetzung für die Bewerbung sind unter anderem einschlägige technische Expertise in einem Profilbereich und mehrjährige Erfahrungen in humanitären Kontexten. Sobald Sie Mitglied im ZIF Expert Pool sind, erhalten Sie Zugang zum ZIF-Mitgliederbereich und können sich bei und mit uns auf ausgeschriebene Positionen in einem humanitären Einsatz bewerben.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Um keine Pool-Öffnung oder Ausschreibung zu verpassen, empfehlen wir Ihnen sich einen Stellen- und Trainingsalert auf ventus einzurichten.

 

Bewerbung für Wahlbeobachtungseinsätze

Der Bewerbungsprozess für Wahlbeobachtungseinsätze besteht aus zwei Schritten: Im ersten Schritt absolvieren Sie das Aufnahmeverfahren für den ZIF Expert Pool für das Kompetenzfeld Wahlbeobachtung. Im zweiten Schritt bewerben Sie sich über das ZIF auf eine ganz konkrete Tätigkeit in einer Wahlbeobachtungsmission.

Wir öffnen den ZIF Expert Pool für das Kompetenzfeld Wahlbeobachtung in der Regel einmal im Jahr.  Über den nächsten Bewerbungszeitraum informieren wir zu gegebener Zeit auf der ZIF-Webseite in unserer Übersicht offener Ausschreibungen und auch auf ventus.

Um keine Pool-Öffnung oder Ausschreibung zu verpassen, empfehlen wir Ihnen sich einen Stellen- und Trainingsalert auf ventus einzurichten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Muss ich alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen?

Sie müssen in der Tat alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, um entsprechend Ihrer Bewerbung für eine der drei Kompetenzfelder (Friedenseinsätze, humanitäre Einsätze, Wahlbeobachtungseinsätze) in den ZIF Expert Pool aufgenommen zu werden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie uns vor Ihrer Bewerbung gerne kontaktieren.

Wie läuft der Bewerbungsprozess für den ZIF Expert Pool ab?

Friedenseinsätze 

Sie bewerben sich um Aufnahme in den ZIF Expert Pool des Kompetenzfeldes Friedenseinsätze über eine konkrete Ausschreibung zur Pool-Öffnung, die wir hier veröffentlichen. Ihre Bewerbung reichen Sie über ventus ein. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen anhand einheitlicher Bewerbungskriterien geprüft. Hierbei orientieren wir uns an den Kriterien und personellen Anforderungen der aufnehmenden Organisationen und den aktuellen Bedarfen in unseren ZIF Expert Pool. Unsere allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen können Sie hier nachlesen.

Der Bewerbungsprozess beinhaltet die folgenden Schritte:

  1. Prüfung der Online-Bewerbung;
  2. Kompetenzbasiertes Interview (Competency-Based Interview CBI);
  3. Einreichen eines polizeilichen Führungszeugnisses;
  4. Vorbereitungskurse (Comprehensive Core Course CCC, HEAT);
  5. Aufnahme in den ZIF Expert Pool für das Kompetenzfeld Friedenseinsätze.

Weitere Informationen zum Auswahlprozess für den ZIF Expert Pool Kompetenzfeld Friedenseinsätze finden Sie hier.

 

Humanitäre Einsätze

Mitglied im ZIF Expert Pool des Kompetenzfeldes humanitäre Einsätze können Sie über die Bewerbung auf eines der auf unserer Webseite genannten humanitären Profile werden. Voraussetzung für die Bewerbung sind unter anderem einschlägige technische Expertise in einem Profilbereich und mehrjährige Erfahrungen in humanitären Kontexten. Ihre Bewerbung starten Sie über den Login-Bereich bei ventus. Wir prüfen eingehende Bewerbungen laufend.

Der weitere Bewerbungsprozess beinhaltet die folgenden Schritte:

  1. Prüfung der Online-Bewerbung;
  2. Beratungsgespräch;
  3. Kompetenzbasiertes Interview (Competency-Based Interview CBI);
  4. Referenzprüfung, Einreichen eines polizeilichen Führungszeugnisses;
  5. Vorbereitungskurse (Humanitäres Briefing, HEAT);
  6. Aufnahme in den ZIF Expert Pool für das Kompetenzfeld humanitäre Einsätze.

Weitere Informationen zum Auswahlprozess für den ZIF Expert Pool Kompetenzfeld humanitäre Einsätze finden Sie hier.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Sie bewerben sich um Aufnahme in den ZIF Expert Pool des Kompetenzfeldes Wahlbeobachtung über eine konkrete Ausschreibung zur Pool-Öffnung, die wir hier veröffentlichen. Ihre Bewerbung reichen Sie über ventus ein. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen anhand einheitlicher Bewerbungskriterien geprüft. Hierbei orientieren wir uns auch an den an den spezifischen Anforderungen von OSZE/ODIHR und der EU. Voraussetzung für eine Bewerbung ist u.a. die Absolvierung des OSZE/ODIHR Election Observation E-Learning-Kurses. Unsere allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen können Sie hier nachlesen.

Der Bewerbungsprozess beinhaltet die folgenden Schritte:

  1. Prüfung der Online-Bewerbung;
  2. Einreichen eines polizeilichen Führungszeugnisses;
  3. Vorbereitungskurs (Kurs für Short-Term Observer STO);

Ausführliche Informationen zum Auswahlprozess für den ZIF Expert Pool Kompetenzfeld Wahlbeobachtung  finden Sie hier.

Brauche ich eine Sicherheitsüberprüfung?

Eine Sicherheitsüberprüfung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern. Sie ist keine generelle Voraussetzung für die Bewerbung auf den ZIF Expert Pool oder auf Stellen in Einsätzen. Für einige Einsätze in internationalen Organisationen und ihren Friedensmissionen ist eine Sicherheitsüberprüfung allerdings erforderlich und Sie müssen bereit sein, die erforderliche Überprüfung zu durchlaufen. (s. hierzu auch den eigenen Abschnitt zum Thema Sicherheitsüberprüfung weiter unten auf dieser Seite.)

Vor einer Aufnahme in den ZIF Expert Pool oder eine direkte Rekrutierung auf eine Position benötigen wir allerdings ein einfaches (polizeiliches) Führungszeugnis von Ihnen.

Stellenausschreibungen

Wie erhalte ich Stellenausschreibungen?

Alle Ausschreibungen, deren Besetzung im Interesse des Auswärtigen Amtes und des ZIF liegt, werden auf der ZIF-Webseite, im ZIF-Mitgliederbereich und auf ventus veröffentlicht. Wir empfehlen Ihnen, sich einen individualisierbaren Stellen- und Trainingsalert auf ventus einzurichten. So erhalten Sie Ausschreibungen entsprechend Ihren Interessen und Kompetenzen bequem per E-Mail. Je nach Einsatzart und Stelle sprechen wir Mitglieder des ZIF Expert Pools auch gezielt an.

Was ist der Unterschied zwischen einer sekundierten und einer kontraktierten Position?

Auf sekundierte Positionen in Friedenseinsätzen können sich Kandidat:innen nur über einen Mitglieds- oder Teilnehmerstaat der Organisation bewerben, die den Einsatz durchführt. In Deutschland erfolgt diese Bewerbung über das ZIF. Das Auswärtige Amt beauftragt uns mit der Ausschreibung und Rekrutierung für diese Positionen. Bei erfolgreicher Auswahl durch die Organisation erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag und wir stellen Sie der internationalen Organisation zur Verfügung.

Auf kontraktierte Positionen kann sich jede:r Interessent:in direkt bei der jeweiligen Organisation bewerben und wird im Erfolgsfall von dieser direkt unter Vertrag genommen. Das jeweilige Heimatland der:des Bewerber:in ist nicht am Auswahlprozess beteiligt. Die überwiegende Mehrheit der Positionen in UN-Friedenseinsätzen sind kontraktierte Positionen, in EU- und OSZE-Einsätzen sind es rund 30% – wir unterstützen Sie hier gerne beim Bewerbungsprozess. 

Wie bewerbe ich mich auf eine konkrete Stellen in einem Einsatz?

Friedenseinsätze

Über die jeweils aktuell ausgeschriebenen Stellen in Friedenseinsätzen können Sie sich auf unserer Webseite und auf ventus informieren. Bewerbungen erfolgen dann je nach Organisation und Stelle direkt über ventus oder über das Recruitingsystem der aufnehmenden Organisation. In den Stellenausschreibungen finden Sie weiterführende Informationen zur Tätigkeit, zu den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren sowie zur Bewerbungsfrist.

Auch wenn Sie sich direkt über das Recruitingsystem der aufnehmenden Organisation bewerben, geht Ihre Bewerbung (auf sekundierte Stellen) zunächst beim ZIF ein. Das ZIF nimmt nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt eine Vorauswahl vor und schlägt geeignete Kandidat:innen gegenüber der aufnehmenden Organisation vor. Erst wenn Sie vom ZIF in Absprache mit dem Auswärtigen Amt für eine Position nominiert sind, d.h. für eine Stelle vorgeschlagen werden, erhält die jeweilige Organisation Zugang zu Ihren Bewerbungsunterlagen.

In den meisten Fällen erfolgt im Anschluss ein Auswahlverfahren mit der aufnehmenden Organisation. In einigen Fällen erfolgt das Auswahlverfahren bereits durch das ZIF.

Unser Tipp: Richten Sie sich auf ventus einen Alert ein. So verpassen Sie keine Ausschreibung und erhalten automatisiert eine E-Mail, wenn wir neue Einsätze veröffentlichen.

 

Humanitäre Einsätze

Sobald Sie Mitglied im ZIF Expert Pool sind, erhalten Sie Zugang zum ZIF-Mitgliederbereich und können sich bei und mit uns auf ausgeschriebene Positionen in einem humanitären Einsatz bewerben.

Die jeweils aktuell ausgeschriebenen Positionen finden Sie auf unserer Webseite und auf ventus. In den Stellenausschreibungen finden Sie weiterführende Informationen zur Tätigkeit, zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie zur Bewerbungsfrist. Sie bewerben sich direkt über ventus auf eine für Sie passende Stelle.

Wegen der kurzen Nominierungszeit ist es wichtig, dass Sie Ihren Lebenslauf in Ihrem ventus Profil stets aktuell halten So können wir bei Interesse Ihren Lebenslauf schnell an die aufnehmenden Organisationen weiterleiten.

Wir sichten die Bewerbungen fortlaufend und nominieren geeignete Kandidat:innen binnen 72 Stunden bei der entsprechenden UN-Partnerorganisation. Diese lädt Sie gegebenenfalls im Rahmen eines eigenen Auswahlverfahrens zu einem Telefoninterview ein.

Unser Tipp: Richten Sie sich auf ventus einen Alert ein. So erhalten Sie je nach Konfiguration die neuesten Ausschreibungen direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Sobald Sie Mitglied im ZIF Expert Pool sind, erhalten Sie Zugang zum ZIF-Mitgliederbereich und können sich auf ausgeschriebene Positionen als Kurzzeitwahlbeobachter:in (Short-Term Observer STO) in einem Wahlbeobachtungseinsatz bewerben. Waren Sie bereits mehrmals als STO tätig, können Sie sich gern als Langzeitwahlbeobachter:in (Long-Term Observer LTO) bewerben.

Die jeweils aktuell ausgeschriebenen Positionen finden Sie auf unserer Webseite und auf ventus. In den Stellenausschreibungen finden Sie weiterführende Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie zur Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung erfolgt über ventus.

Unser Tipp: Richten Sie sich auf ventus einen Alert für Wahlbeobachtung ein! So verpassen Sie keine Ausschreibung und erhalten automatisiert eine E-Mail, wenn wir neue Einsätze veröffentlichen. Da die Bewerbungsfristen zwischen 48 Stunden und einer Woche betragen, kann dies sehr hilfreich sein.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Vorbereitungskurs.

Wie verläuft der Auswahlprozess für eine konkrete Stelle in einem Einsatz?

Friedenseinsätze

Bei Bewerbungen auf sekundierte Positionen in internationalen Friedenseinsätzen gilt: Jede Organisation hat spezifische Auswahlprozesse. In einigen Fällen erfolgt das Auswahlverfahren bereits durch das ZIF, in aller Regel durchlaufen Sie jedoch mit der aufnehmenden Organisation ein gesondertes Auswahlverfahren. In diesen Fällen schlägt das ZIF geeignete Kandidat:innen gegenüber der aufnehmenden Organisation vor („Nominierung“). Kandidat:innen, die es dann auf die sog. „Shortlist“ schaffen, absolvieren ein Interview und gegebenenfalls vorab einen Online-Test. Je nach Organisation und Position kann der Auswahlprozess abweichen oder zusätzliche Schritte beinhalten. Nach Auswahl für eine Position setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bewerbungsprozesse variiert und mehrere Monate lang sein kann. Informieren und bewerben Sie sich daher rechtzeitig vor einem geplanten Einsatz.

 

Humanitäre Einsätze

Bewerben Sie sich auf eine vom ZIF ausgeschriebene humanitäre Stelle, prüft das ZIF Ihre Unterlagen umgehend. ZIF schlägt dann  geeignete Poolmitglieder gegenüber der jeweiligen UN-Partnerorganisation vor („Nominierung“).  Das entsprechende Landesbüro unserer UN-Partnerorganisation prüft Ihre Bewerbung und lädt Sie  gegebenenfalls zu einem Telefoninterview ein. Über den Prozess halten wir Sie informiert. Bei einer erfolgreichen Nominierung bereiten wir mit Ihnen und dem UN-Partner die Ausreise vor.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Bei einer Bewerbung auf eine Wahlbeobachtungsmission prüft das ZIF alle eingegangenen Bewerbungen und informiert kurzfristig per E-Mail über Zu- oder Absage. Für Wahlbeobachtungseinsätze mit OSZE/ODIHR nimmt das ZIF die Auswahl vor, für Einsätze mit der EU schlägt das ZIF geeignete Kandidat:innen gegenüber der EU vor („Nominierung“). Die EU trifft dann die finale Auswahlentscheidung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Vorbereitungskurs und nach jeder Auswahl.

ZIF-Arbeitsvertrag

Welchen Vertrag erhalte ich vom ZIF?

Die Sekundierung erfolgt auf der Grundlage des Sekundierungsgesetzes (SekG, „Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention“) in der Neufassung vom 07.07.2017. Verträge zur Sekundierung können danach über einen Arbeits- oder einen Sekundierungsvertrag zwischen der sekundierten Person und dem ZIF erfolgen. Ein Vertragsverhältnis zwischen der sekundierten Person und der Mission bzw. aufnehmenden Einrichtung besteht nicht.

 

Friedenseinsätze,  Humanitäre Einsätze und Langzeitwahlbeobachtungseinsätze

Basis der Sekundierung ziviler Expertinnen und Experten in Friedenseinsätzen, humanitären Einsätzen und Langzeitwahlbeobachtungseinsätzen bildet ein deutscher Arbeitsvertrag mit dem ZIF als Arbeitgeber. Sie genießen u.a. eine Vergütung nach dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD Bund), können je nach Einsatzort auch von Auslandsdienstbezügen angelehnt an das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) profitieren und sind umfassend sozial abgesichert (Krankenversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung). Ein weiterer Vorzug: Im Rahmen eines Arbeitsvertrages zahlt das ZIF den Arbeitgeberanteil in die betriebliche Altersvorsorge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ein.

 

Kurzzeitwahlbeobachtungseinsätze

Kurzzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter erhalten spezielle Sekundierungsverträge mit dem ZIF und eine entsprechende Aufwandsentschädigung je nach Einsatzland für ihren ehrenamtlichen Einsatz.

Wie lang ist die Dauer des Vertrags?

Friedenseinsätze

Arbeitsverträge für Sekundierungen in internationale Friedenseinsätze werden in der Regel für zwölf Monate mit der grundsätzlichen Möglichkeit auf Verlängerung abgeschlossen.

 

Humanitäre Einsätze

Arbeitsverträge für humanitäre Einsätze variieren zwischen drei und zwölf Monaten.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Kurzzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter bei OSZE/ODIHR erhalten einen Sekundierungsvertrag zwischen sieben und 14 Tagen. Langzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter bei OSZE/ODIHR erhalten einen Arbeitsvertrag zwischen ca. vier und acht Wochen. Dies richtet sich nach den Vorgaben der Missionen. In EU-Wahlbeobachtungsmissionen werden separate Verträge zwischen der EU und den Wahlbeobachterinnen und -beobachtern geschlossen. Das ZIF ist hier nicht Vertragspartner.  

Wie setzt sich mein Gehalt zusammen?

Die Vergütung von Expertinnen und Experten in Friedenseinsätzen und humanitären Einsätzen sowie Langzeitwahlbeobachterinnen und -beobachtern setzt sich zusammen aus (i) dem Grundgehalt; (ii) den Auslandsdienstbezügen, insbesondere dem Auslandszuschlag (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind) und (iii) den ggf. von der aufnehmenden Institution gezahlten Tagegeldern. Dazu kommen ggf. Sonderzahlungen und Tariferhöhungen im Rahmen des TVöD. Kurzzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter erhalten für ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung. 

Worauf basiert mein Grundgehalt?

Das Grundgehalt basiert auf dem TVöD Bund. In diesem Rahmen werden Sie anhand Ihrer Tätigkeit, Ihrer beruflichen Erfahrungen sowie Ihrer Ausbildung und Ihrer Qualifikationen von einem Fachgremium in eine Entgeltgruppe und eine Erfahrungsstufe des TVöD bzw. der Entgeltordnung (EntgO) zugeordnet. Detaillierte Informationen erhalten Sie nach Ihrer Auswahl für eine Position. 

Was mache ich, wenn ich für die Dauer des humanitären Einsatzes eigentlich ein anderes Beschäftigungsverhältnis habe?

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und eine befristete Freistellung für die Sekundierung bekommen möchten, besprechen Sie dies bitte frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrin oder Dienstherr und binden ihn oder sie in die Planung Ihres Einsatzes ein. Das ZIF und das Auswärtige Amt haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihre Freistellung oder Beurlaubung, können aber unter Umständen Hilfestellung leisten. Die finale Entscheidung über Ihre Freistellung trifft die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bzw. Dienstherrin oder Dienstherr.

Versicherungsschutz

Bin ich für die Dauer meines Einsatzes versichert?

Ja, Sie werden grundsätzlich in allen Sparten der Sozialversicherung und insbesondere für die Risiken eines Auslandseinsatzes abgesichert. Weitere Informationen erhalten Sie im geschützten ZIF-Mitgliederbereich, während der Auswahl bzw. Vorbereitung sowie auf Anfrage.

Ist meine Familie ebenfalls krankenversichert?

Nicht automatisch. Je nach Versicherungsträger besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Familienmitglieder auf eigene Kosten im Rahmenvertrag mitzuversichern.

Vorbereitung

Wie bereitet mich das ZIF auf meine Sekundierung vor?

Schon im Aufnahmeprozess für den ZIF Expert Pool bereiten wir Sie mit der Teilnahme an spezialisierten Trainingskursen auf zukünftige Einsätze vor. Zudem begrüßen wir es, wenn Sie sich regelmäßig weiterbilden und spezialisieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei, indem wir den Mitgliedern des ZIF Expert Pool verschiedene ZIF-Kurse anbieten und die Teilnahme an Trainings unserer Partnerorganisationen ermöglichen. 

 

Friedenseinsätze oder humanitäre Einsätze

Nach Auswahl auf eine Stelle in Friedenseinsätzen oder humanitären Einsätze vernetzen wir Sie schon vor der Ausreise mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Zudem findet im ZIF ein sogenannter Onboarding-Tag statt, um Sie umfassend vorzubereiten und alle offenen Fragen zu klären. Auch die internationalen Organisationen bieten teilweise spezifische Einführungskurse oder -briefings an. 

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Bei Wahlbeobachtungseinsätzen finden nach Ankunft im Einsatzland Einführungsveranstaltungen und ein meist mehrtägiges Briefings statt.  

Erhalte ich einen Dienstpass?

Friedenseinsätze

Für einige EU- und OSZE-Einsätze stellt das Auswärtige Amt bei dienstlicher Notwendigkeit den ZIF-Sekundierten einen Dienstpass aus. Ein Dienstpass begründet keine diplomatischen Rechte. 

 

Humanitäre Einsätze und Wahlbeobachtungseinsätze

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sowie humanitäre Expertinnen und Experten bekommen in der Regel keinen Dienstpass.

Benötige ich ein Visum?

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Einsatzland sowie der aufnehmenden Organisation ab. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beantragung Ihres Visums. Die Kosten übernehmen in jedem Fall entweder die aufnehmenden Organisationen oder das ZIF. 

Brauche ich ein medizinisches Attest, das meine Einsatzfähigkeit bestätigt?

Ja. Der Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung gegenüber dem ZIF erfolgt mittels einer sog. G35-Untersuchung für „Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“ (angelehnt an die Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV). Das ZIF trägt die mit der Untersuchung verbundenen Kosten. 

Sicherheitsüberprüfung

Was ist eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) und wann wird sie benötigt?

Die Sicherheitsüberprüfung in Deutschland ist ein Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll. Sicherheitsüberprüfungen werden aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes durchgeführt. Ziel ist es, staatliche Verschlusssachen und die Verschlusssachen von supranationalen und internationalen Organisationen zu schützen und mögliche Sicherheitsrisiken auszuschließen.

Für Sekundierungen auf Stellen mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit ist eine Sicherheitsunbedenklichkeitserklärung nach deutschem „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)“ notwendig. Die Höhe der geforderten Unbedenklichkeitserklärung gibt die aufnehmende Einrichtung bei Ausschreibung der Stelle bekannt.

Wer ist meine Ansprechstelle und wie beantrage ich eine SÜ?

Im Rahmen einer Sekundierung durch das ZIF ist das Team Sicherheitsmanagementoffice (SMO) die zuständige Ansprechstelle für sämtliche Belange, die das Thema SÜ tangieren. Zum Zweck der vollständigen Vorlage der individuellen Anträge zur Erlangung einer passenden SÜ bei der zuständigen Stelle – dem Geheimschutzreferat des Auswärtigen Amtes – übernimmt das ZIF die koordinierende Funktion im Beantragungsprozess . Im Bedarfsfall wenden Sie sich daher bitte an Stephan Bauer (s.bauer@zif-berlin.org) oder an den Organisationsbriefkasten des Team SMO (smo@zif-berlin.org).

Sofern Sie bereits zum Zeitpunkt des Bewerbungsprozesses über eine SÜ verfügen oder verfügt haben, bitten wir Sie dies entsprechend anzugeben und ggf. eine Kopie Ihrer Sicherheitsunbedenklichkeitserklärung beizulegen. Alternativ können Sie uns den Namen der ausstellenden Stelle mitteilen. Das ZIF Team SMO regt dann bei Bedarf eine Übergabe der Sicherheitsakten an das Auswärtige Amt an. Für den Fall, dass Sie über keine (aktuelle) SÜ verfügen, wird sich ZIF Team SMO nach erfolgreicher Nominierung mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die Formulare für eine Beantragung der SÜ zukommen lassen.

Was sind „Verfahrenshindernisse“ und welche Auswirkungen haben sie auf meine Sekundierung?

Das Votum, das sich aus der SÜ ergibt, trifft eine Aussage dazu, ob eine sekundierte Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit beauftragt werden kann oder nicht. Mitunter kann eine SÜ jedoch nicht durchgeführt werden, weil Verfahrenshindernisse vorliegen, die durch Ersatzmaßnahmen nicht aufgefangen werden können. Auch in diesen Fällen kann eine sekundierte Person nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden.

Verfahrenshindernisse entstehen, wenn z.B. im Überprüfungszeitraum einer SÜ – die bei Antragsstellung zurückliegenden 5 Jahre – längere Zeiträume in Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko (gem. „Staatenliste“ des SÜG) und/oder in Staaten verbracht wurden, in denen aus verschiedenen Gründen keine Abfrage der örtlichen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden kann. Zwar können Referenzpersonen für diese Zeiträume befragt werden; als hinlängliche Ersatzmaßnahme für die Abfrage bei Sicherheitsbehörden kommt dieses Verfahren jedoch nur in Betracht, wenn damit nicht der überwiegende Zeitraum des 5-Jahres-Zeitfenster abgedeckt werden muss. Ähnliches gilt, wenn Sie ihren Wohnsitz in einen dieser Staaten verlegt haben oder die bei der Sicherheitsüberprüfung mitbetrachtete („mitbetroffene“) Person – die Ehegattin/der Ehegatte bzw. die Lebenspartnerin/der Lebenspartner – nicht hinreichend überprüft werden kann.

Wenn es zur Feststellung eines Verfahrenshindernisses kommt, kann dies zur Folge haben, dass die aufnehmende Einrichtung einen Arbeitsantritt oder Verbleib in der Mission ablehnt und das Aufnahme- sowie Arbeitsverhältnis zu Ihnen als sekundierte Person aufgehoben werden muss.

Ich möchte längerfristig in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit arbeiten – was gilt es zu beachten?

Durch eine Häufung von Auslandsaufenthalten in einer Vielzahl von Staaten, die Verlegung des Wohnsitzes oder auch durch die mitbetroffene Person kann die Durchführbarkeit einer Sicherheitsüberprüfung unmöglich werden (siehe oben „Verfahrenshindernisse“). Dies gilt auch, wenn die Auslandsaufenthalte durch Sekundierungen des ZIF entstanden sind. Daher empfiehlt es sich bei Interesse an einer Wahrnehmung von sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, die Verweildauer in diesen Staaten auf ein Minimum zu reduzieren (max. 2 Jahre in Folge) und zwischen diesen Verwendungen in EU-Staaten zu leben und tätig zu sein. Zudem muss stets bewusst sein, dass durch eine fortgesetzte Tätigkeit in diesen Staaten (oder durch den Aufenthalt der mitbetrachteten Person) die Wahrscheinlichkeit, dass eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden kann, drastisch reduziert wird und man perspektivisch nicht in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten eingesetzt werden kann.

Es obliegt daher der sekundierten (oder an einer Sekundierung interessierten) Person selbst, sich über die jeweiligen Voraussetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer erforderlichen SÜ, vorab und regelmäßig zu informieren. Gerne können Sie sich bei Rück- oder Verständnisfragen zu diesem Thema an Stephan Bauer (S.Bauer@zif-berlin.org) oder an den Organisationsbriefkasten des Team SMO (smo@zif-berlin.org) wenden.

Über welche Veränderungen in meinen persönlichen Verhältnissen muss ich das ZIF informieren?

Als Sekundierte:r des ZIF sind Sie verpflichtet, Ihr persönliches Rexx-Profil immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Als Person, die in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit eingesetzt werden möchte oder eingesetzt wird, sind sie insbesondere dazu verpflichtet, über Veränderungen in folgenden persönlichen Verhältnissen zu informieren:

  • Änderungen des Namens, des Vornamens, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit,
  • Beginn oder Ende einer Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur SÜ?

Hilfreiche Hintergrundinformationen und weitere Hinweise zu Fundstellen im Netz finden Sie unter hier.

Das ZIF Team SMO steht Ihnen immer gern für Auskünfte zur Verfügung.

Ausreise

Übernimmt das ZIF meine Reisekosten?

Das ZIF kommt für die Reisekosten nach den Grundlagen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) auf, sofern diese nicht von Ihrer aufnehmenden Organisation getragen werden. Die Reisekosten zum Onboarding beim ZIF in Berlin sowie zum Dienstantritt am Einsatzort und nach Dienstende zurück zu Ihrem letzten Wohnort werden grundsätzlich übernommen. Ausgangspunkt für die Berechnung ist in der Regel der letzte inländische Wohnort. 

Kann meine Familie mit mir ausreisen?

Dies hängt von Ihrem Einsatz ab.

Friedenseinsätze

Generell sind alle EU-Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sogenannte „Non-Family-Missions“. In den meisten EU-Missionen ist der Aufenthalt von Angehörigen im Einsatzgebiet daher untersagt. OSZE-Missionen können sowohl Non-Family- als auch Family-Missions sein, wobei die Zahl der Family-Missions überwiegt.

Bei Non-Family-Missions ist die Mission bei Fragen der Haftung, Fürsorge, Evakuierung etc. nur für das Missionsmitglied verantwortlich. Sollte der Aufenthalt von Familienangehörigen nicht untersagt sein, liegt er in eigener Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Humanitäre Einsätze

Diese Einsätze sind in der Regel Non-Family-Missions. Bei Non-Family-Missions ist die Mission bei Fragen der Haftung, Fürsorge, Evakuierung etc. nur für das Missionsmitglied verantwortlich. Sollte der Aufenthalt von Familienangehörigen nicht untersagt sein, liegt er in eigener Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr. Genaue Voraussetzungen sind direkt mit der aufnehmenden Institution zu klären.

Im Einsatz

Wer sorgt für meine Sicherheit vor Ort?

Friedenseinsätze und Humanitäre Einsätze

Bei Friedenseinsätzen und humanitären Einsätzen sind Sie während Ihres Einsatzes in die Sicherheitsstruktur der Mission eingebettet. In der Regel erhalten Sie bei Ankunft in Ihrer Mission ein spezielles Sicherheitsbriefing. Zudem haben Sie während Ihres Einsatzes rund um die Uhr die Möglichkeit, das ZIF-Sicherheitsteam zu kontaktieren. 

 

Wahlbeobachtungseinsatz

Jede Wahlbeobachtungsmission hat mindestens eine Sicherheitsexpertin oder einen Sicherheitsexperten. Diese sind Ihre direkten Ansprechpartner für den Zeitraum Ihres Einsatzes.

Welchen Status habe ich in der Mission?

Friedenseinsätze

Bei einer Sekundierung in einen internationalen Friedenseinsatz sind Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des ZIF und Teil des deutschen zivilen Kontingents vor Ort. Sekundiertes Personal ist in die Strukturen der empfangenden Organisation bzw. Mission eingebettet. Sie unterliegen den Privilegien und Immunitäten, die die Internationalen Organisationen mit dem Gastland des Friedenseinsatzes vereinbart haben.

 

Humanitäre Einsätze

Als humanitäre Expertin oder humanitärer Experte sind Sie für die Dauer Ihres Einsatzes Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des ZIF. Bei unserer UN-Partnerorganisation haben Sie den Status „Expert on Mission". In allen sicherheitsrelevanten Belangen sind Sie den internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Partnerorganisation gleichgestellt.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter haben keinen besonderen Status. Sie sind Gäste, die auf Einladung der Regierung vor Ort sind. Zusätzlich werden sie im Gastland akkreditiert, sodass sie offiziell das Recht haben, die Wahlen zu beobachten. 

Habe ich während meines Einsatzes Anspruch auf Urlaub?

Friedenseinsätze und Humanitäre Einsätze

In zivilen Friedenseinsätzen sowie humanitären Einsätzen haben Sie im Rahmen des TVöD und ggf. zusätzlicher Regularien der aufnehmenden Organisationen Anspruch auf Urlaub.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Langzeitwahlbeobachterinnen und -wahlbeobachter haben während ihres Einsatzes keine Möglichkeit, Urlaub zu beantragen. Dieser wird als Teil des Gehaltes ausgezahlt. 

Der Einsatz als Kurzeitwahlbeobachterin oder -beobachter ist ein Ehrenamt. Es besteht kein Anspruch auf Urlaub. 

Wie werde ich während des Einsatzes vom ZIF betreut?

Während Ihres Einsatzes bietet Ihnen das ZIF ein breites Betreuungsangebot. Gerne stehen Ihnen Ihre Ansprechpersonen im ZIF bei Fragen zur Verfügung. Auch finden Missionsbesuche durch das ZIF-Team statt, zum Teil gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und anderen Bundesressorts. 

Lerne ich während meines Einsatzes andere ZIF-Sekundierte kennen?

Je nach Einsatzland und -ort lernen Sie automatisch andere ZIF-Sekundierte kennen. Bei Missionsbesuchen von ZIF und Auswärtigem Amt, Netzwerkveranstaltungen oder Trainings ergeben sich zudem Möglichkeiten des Kennenlernens. Darüber hinaus bietet der ZIF Expert Pool ein Netzwerk mit über 1.500 Personen – in verschiedenen Regionen treffen sich seine Mitglieder regelmäßig in den ZIF-Netzwerken. 

Habe ich eine direkte ZIF-Ansprechperson vor Ort in meinem Einsatz?

In vielen Friedenseinsätzen ernennt das ZIF eine sog. „zivile Koordinatorin“ bzw. einen „zivilen Koordinator“. Sie bzw. er dient als direkte Ansprechperson des ZIF in der Mission. Diese Person übernimmt auch die Liaison zwischen dem ZIF, dem Auswärtigem Amt und der Mission. Gleichzeitig ist sie oder er auch Ansprechperson für die Sekundierten für alle praktischen Fragen vor Ort. Für alle sekundierungsrelevanten Fragen steht Ihnen im ZIF die oder der jeweilige HR-Desk Officer als zentrale Ansprechperson zur Verfügung.

Erste Ansprechstelle für alle disziplinaren und operativen Fragen (z.B. Urlaub, Dienstreisen) ist aber die oder der Vorgesetzte bzw. die weisungsbefugte Stelle in der Mission.

Rückkehr

Was erwartet mich nach meiner Rückkehr?

Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie ein telefonisches oder persönliches Debriefing / Offboarding mit dem ZIF. Dies dient unter anderem dazu, den Einsatz zu reflektieren und Ihre weiteren Pläne zu besprechen. Auch die Möglichkeit einer medizinischen Rückkehruntersuchung ist gegeben.  

Gibt es nach dem Einsatz eine Möglichkeit des Austauschs mit anderen ehemaligen Sekundierten?

Es treffen sich regelmäßig ZIF-Expert:innen in verschiedenen Regionen und diskutieren über politische Entwicklungen und persönliche Erfahrungen in Wahlbeobachtungs- und Friedenseinsätzen.

Im Mitgliederbereich unserer Webseite stellen sich die Netzwerke vor.

Was mache ich, wenn ich aus meinem Einsatz in kein Beschäftigungsverhältnis zurückkehre?

Durch die soziale Absicherung im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages mit dem ZIF haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein lückenloser Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ihrem Auslandseinsatz besteht nur dann, wenn Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Sekundierungsvertrages bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Eine Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist online oder telefonisch möglich. Zudem besteht der Anspruch grundsätzlich nur dann, wenn Sie sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.