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Ein Meilenstein mit Wirkung: 25 Jahre UN-Resolution 1325

UN
| ZIF-Meldung
© ZIF

Am 31. Oktober 2000 wurde die Resolution 1325 einstimmig vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet. In ihr wurden erstmals die Mitgliedsstaaten der UN, vor allem aber Konfliktparteien dazu aufgerufen, die Rechte von Frauen zu schützen und Frauen gleichberechtigt in Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung und den Wiederaufbau mit einzubeziehen. Sie begründet die sogenannte Women, Peace and Security-Agenda (WPS). 

Zum 25. Jahrestag möchten wir - bei allen berechtigten Diskussionen über Umsetzungslücken, Schwächen und Gegenbewegungen – den Blick bewusst auf das richten, was durch die WPS-Agenda erreicht wurde. Vieles, was heute als selbstverständlicher Bestandteil von UN-Friedenseinsätzen gilt, geht unmittelbar auf die normativen Forderungen der Gründungsresolution zurück.

  • Geschlechtersensible Perspektiven sind heute verpflichtender Anteil von Mandaten. So werden zum Beispiel alle Phasen und Aktivitäten rund um die Planung, Analyse, operative Aufgaben und Berichterstattung durch entsprechende Geschlechter-fokussierte Konfliktanalyse oder nach Geschlecht differenzierte Datenerhebung unterstützt. Hierbei erlaubt eine veränderte Sprachlichkeit der Mandate zusammen mit den bestehenden Berichtspflichten gegenüber dem Sicherheitsrat eine zunehmende Überprüf- und Messbarkeit von WPS bezogenen Themen.
  • Mit der völkerrechtlich bedeutsamen Anerkennung sexualisierter Gewalt als Kriegstaktik (2008) entstand nicht nur die Verpflichtung zu Monitoring, Analyse und Berichtspflichten. Es wurde auch ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Seit 2019 steht mit dem survivor-centered approach die Perspektive und das Wohlergehen der Betroffenen im Fokus – insbesondere bei Prävention, Schutz und Strafverfolgung sowie der Ermöglichung sicherer Zugänge zu Unterstützung, Justiz und Reparationen.
  • Strukturell zeigt sich der Wandel in der zunehmenden Präsenz von weiblichen Fach- und Führungskräften sowie der festen Verankerung von Gender Expertise – etwa durch Gender Units, (Military) Gender Advisors oder Women‘s Protection Advisors (seit 2009). Diese Funktionen sind notwendig zur Umsetzung der WPS-Mandate und bringen auch ein erweitertes Verständnis dessen, was „Schutz der Zivilbevölkerung“ umfasst, zum Ausdruck. 

Eines der Kernanliegen der WPS-Agenda bleibt dabei eine große Herausforderung: die gleichberechtigte, substanzielle Beteiligung von Frauen an allen Prozessen rund um die Konfliktbewältigung, den Friedensaufbau und -erhalt. Und das obwohl - wie oft genug zitiert – Friedensabkommen und -vereinbarungen mit sehr viel höherer Wahrscheinlich Bestand und Erfolg haben, wenn Frauen beteiligt sind.

Die Veränderungen, die dieses Ziel für das operative Selbstverständnis von UN-Friedenseinsätzen hervorgebracht hat, sind keine Selbstverständlichkeit. Sie verdienen Anerkennung als große Errungenschaften und Meilensteine für eine nachhaltigere, gerechtere Friedenssicherung. 

Durch die Entsendung ziviler (WPS-)Expert:innen, die Verankerung des Themas als Querschnittsaufgabe im ZIF sowie die enge Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen und Gremien wie dem UN Pilot Network of Uniformed Female Peacekeepers leistet das ZIF einen wertvollen Beitrag zur Implementierung und Weiterentwicklung der WPS-Agenda. 

 Grundlage der Frauen, Frieden, Sicherheits-Agenda:

RES/1325 (2000) ,RES/1820 (2008) , RES/1888 (2009) , RES/1889 (2009), S/RES/1960 (2010), RES/2106 (2013) & S/RES/2122 (2013), RES/2242 (2015) , RES/2467 (2019) , RES/2493 (2019)