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Nutzungsbedingungen für den ZIF Expert Pool

Präambel

Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ist eine gemeinnützige GmbH, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland ist. Die Aufgaben des ZIF umfassen u.a. die Bereitstellung, Vermittlung und Schulung von zivilen Fachkräften für internationale Friedens-, Wahlbeobachtungs- und humanitäre Einsätze. Um die Anfragen der Bundesregierung und internationaler Organisationen wie der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO), der Vereinten Nationen (UN) sowie Humanitärer Organisationen zur Bereitstellung ziviler Fachkräfte erfüllen zu können, hat das ZIF den ZIF Expert Pool aufgebaut. Das ZIF verwendet eine webbasierte Anwendung namens ventus, um seinen ZIF Expert Pool, seine Trainingskurse sowie Bewerbungen auf sekundierte Stellen zu verwalten.

Mit der Mitgliedschaft im ZIF Expert Pool oder der Bewerbung darum, akzeptieren die Bewerber:innen und Mitglieder die folgenden „Nutzungsbedingungen für den ZIF Expert Pool“.

1. Zweck des ZIF Expert Pools

Der ZIF Expert Pool dient dazu, einen aktuellen Pool vorqualifizierter und durch das ZIF vorausgewählter Fachkräfte vorzuhalten, die den Anforderungen eines kurzfristigen und zielgerichteten Einsatzes in internationalen Friedens- und Wahlbeobachtungsmissionen sowie humanitären Einsätzen gerecht werden. Abhängig von den unterschiedlichen Bewerbungsverfahren und Anforderungen der internationalen Organisationen bewerben sich die Mitglieder des ZIF Expert Pools entweder über das ZIF-Recruitingtool ventus oder über das eigene Recruitingsystem der internationalen Organisationen. In beiden Fällen erhält und bearbeitet das ZIF die Bewerbung der Interessent:innen. Das ZIF schlägt den internationalen Organisationen auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen und in Abstimmung mit dem deutschen Auswärtigen Amt Kandidat:innen für sekundierte Positionen vor. Die endgültige Auswahlentscheidung liegt in jedem Fall bei den internationalen Organisationen.

2. Bewerbungskriterien für den ZIF Expert Pool

Anhand der von den aufnehmenden Einrichtungen typischerweise gestellten Anforderungen an die verschiedenen Kompetenzfelder Friedenseinsätze, humanitäre Einsätze und Wahlbeobachtungsmissionen hat das ZIF Bewerbungskriterien entwickelt, die bei der Prüfung der Bewerbungen zugrunde gelegt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine äquivalente Berufsausbildung
  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (national/international)
  • sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache
    (ab C1)
  • Interesse am Einsatz in unterschiedlichen Ländern und Regionen
  • hervorragende soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie hervorragende persönlich-charakterliche Kompetenzen
    (insbesondere überdurchschnittliche Zuverlässigkeit)
  • gesundheitliche Eignung: körperliche sowie überdurchschnittliche psychische Belastbarkeit
  • Fähigkeit, Motivation und Bereitschaft, in einem internationalen Team zu arbeiten, auch unter schwierigen äußeren Bedingungen
  • Reisefähigkeit, ggf. Tropentauglichkeit
  • grundsätzlich kurzfristige Verfügbarkeit, Flexibilität und Mobilität
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3) und Fahrpraxis
  • gute Computerkenntnisse (MS Office)
  • ggf. Arbeitserfahrung in Krisen-/Konfliktregionen
  • ggf. gute Kenntnisse weiterer einsatzrelevanter Sprachen
    (insbesondere Russisch, Französisch, Arabisch, Spanisch, Portugiesisch; ab B2)

Zusätzlich wünschenswert für das Kompetenzfeld Friedenseinsätze:

  • Methodenkompetenz in relevanten Bereichen wie z.B. Projektmanagement oder Beratung, Lernbereitschaft für Neues

Für eine Bewerbung für das Kompetenzfeld Wahlbeobachtung gelten folgende zusätzliche Kriterien:

  • Erfahrung als Wahlhelfer:in
  • Absolvierung des ODIHR Election Observation E-Learning-Kurses
  • wünschenswert: aus reiselogistischen Gründen Wohnsitz in Deutschland oder im grenznahen europäischen Ausland
  • ggf. aktuelles ehrenamtliches Engagement im Bereich Wahlen oder Demokratisierung
  • ggf. Interesse, langfristig auch als Langzeitwahlbeobachter (LTO) tätig zu werden

3. Beendigung der Mitgliedschaft im ZIF Expert Pool

Die Mitgliedschaft kann sowohl seitens des Poolmitglieds als auch seitens des ZIF wie nachfolgend beschrieben beendet werden.

3.1 Beendigung durch das Poolmitglied

Ein Mitglied des ZIF Expert Pools kann seine Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden, indem es sein Profil in ventus löscht. Über die Beendigung der Mitgliedschaft ist das ZIF mittels E-Mail an hr@zif-berlin.org zu informieren.

3.2 Beendigung auf Initiative des ZIF

Das ZIF kann die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden, insbesondere wenn Umstände vorliegen, die belegen, dass das Poolmitglied nicht bzw. nicht mehr für Einsätze in Friedens- bzw. Wahlbeobachtungsmissionen bzw. humanitären Einsätzen geeignet bzw. verfügbar ist.

Mögliche Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft im ZIF Expert Pool auf Initiative des ZIF sind beispielsweise folgende:

  • Eine wesentliche Anforderung aus den Bewerbungskriterien wird nicht oder nicht mehr erfüllt (siehe Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen; Bewerbungskriterien, die mit „ggf.“ oder „wünschenswert“ gekennzeichnet sind, zählen dabei nicht als wesentliche Anforderung aus den Bewerbungskriterien).
  • Das Mitglied ist ohne gesetzlich privilegierten Grund wie z. B. Elternzeit oder Pflege von Angehörigen dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum (mindestens ein Jahr) nicht verfügbar bzw. nicht einsatzbereit.
  • Das Mitglied verletzt seine Pflichten gegenüber dem ZIF oder der aufnehmenden Einrichtung vor, während und/oder nach dem Einsatz. Diese Pflichten können sich aus nationalen Gesetzen, dem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag bzw. Sekundierungsvertrag, Verhaltenskodex des ZIF für sekundierte Personen oder dem Code of Conduct der aufnehmenden Einrichtung ergeben.
  • Gegen das Mitglied liegt ein objektiver Nachweis der Nichteignung vor, z. B. Eintragung(en) im Führungszeugnis.
  • Das Mitglied ist nicht vermittelbar. Dies gilt insbesondere, wenn
  • Eine Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) hat ergeben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Eine Verpflichtung des ZIF, die getroffene Entscheidung zur Beendigung der Mitgliedschaft zu begründen, besteht nicht.

4. Rechtsansprüche

Die Bewerber:innen und Mitglieder haben keinen Rechtsanspruch beliebiger Art auf Aufnahme oder Verbleib im ZIF Expert Pool. Die Mitgliedschaft im ZIF Expert Pool begründet keinerlei Ansprüche gegenüber dem ZIF, insbesondere nicht

  • auf die Teilnahme an einem ZIF-Trainingskurs,
  • auf eine Vermittlung oder Unterstützung durch das ZIF bei der Bewerbung
    für jeglichen Einsatz,
  • auf eine bestimmte Einsatzform (Kurz- oder Langzeiteinsatz)
  • auf einen Arbeits- oder Sekundierungsvertrag oder
  • auf eine uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte Mitgliedschaft.

Das ZIF ist nicht verpflichtet, die getroffenen Entscheidungen zu begründen.

5. Verantwortung für die Inhalte

Es obliegt den Bewerber:innen bzw. Mitgliedern des ZIF Expert Pools, ihr Profil auf dem aktuellen Stand zu halten. Bewerber:innen und Mitglieder des ZIF Expert Pools können ihr Profil jederzeit anpassen oder aktualisieren. Sämtliche eingereichte Informationen von Bewerber:innen und Mitgliedern müssen der Wahrheit entsprechen und wenn möglich durch gültige Zeugnisse oder Dokumente belegt werden. Das ZIF ist nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, Mitglieder des ZIF Expert Pools zur Anpassung oder Aktualisierung ihres Profils aufzufordern und gegebenenfalls erforderliche Informationen sowie beleghafte Unterlagen vorzulegen.

Die Bewerber:innen und Mitglieder des ZIF Expert Pools sind für die eigenen, in ventus zur Verfügung gestellten, Inhalte verantwortlich. Die Einstellung von Inhalten, die gegen ethische Standards verstoßen, insbesondere aufgrund pornografischer, rechtswidriger oder unangemessener politischer und/oder religiöser Inhalte, ist untersagt. Das ZIF übernimmt keine Haftung für solche Verstöße.

6. Verpflichtungen der Mitglieder des ZIF Expert Pools

Mit der Erstellung ihres Profils verpflichten sich Bewerber:innen oder Mitglieder weder zur Teilnahme an einem Trainingskurs noch zur Tätigkeit in einem Einsatz.

7. Maßgebende Fassung und Änderungen

Die deutsche Fassung dieser „Nutzungsbedingungen für den ZIF Expert Pool“ ist maßgebend. Die englische Fassung dient nur zu Informationszwecken. Das ZIF behält sich das Recht vor, die Regeln für eine Mitgliedschaft im sowie insbesondere die Nutzungsbedingungen für den ZIF Expert Pool jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.