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Kinder in bewaffneten Konflikten

Der UN-Sicherheitsrat verurteilte 1999 erstmals Übergriffe auf Kinder in Konfliktsituationen. 2001 forderte er den Generalsekretär auf, über bewaffnete Gruppen, die Kinder entgegen internationaler Verpflichtungen rekrutieren, zu berichten. Seit 2005 werden diese durch den Monitoring and Reporting Mechanism (MRM) in folgenden Kategorien erfasst: Tötung oder Verstümmelung von Kindern, Rekrutierung oder Einsatz von Kindern in bewaffneten Gruppen, Angriffe auf Schulen oder Krankenhäuser, Vergewaltigung und andere sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Entführung von Kindern sowie die Verweigerung von humanitärem Zugang zu Kindern.

Seit 2001 ist der Schutz von Kindern eine mandatierte Aufgabe von UN-Friedenseinsätzen und wurde im Jahr 2020 in neun Missionen umgesetzt. Zur Unterstützung werden in die Missionen seit 2007 spezielle Berater:innen, sogenannte Child Protection Advisers, entsendet. Der Schutz von Kindern ist jedoch eine Querschnittsaufgabe, für deren Umsetzung alle Bereiche einer Mission verantwortlich sind, insbesondere die Abteilungen für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit sowie Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration, aber auch die militärischen und polizeilichen Komponenten. Die Aufgabe dieser designierten Berater:innen ist es, die Bedürfnisse von Kindern in eine politische Agenda und operative Strategie der Mission zu integrieren, Ressourcen zu diesem Zweck zu bündeln, Einsatzpersonal zu sensibilisieren und Übergriffe auf Kinder zu dokumentieren. Wichtig ist dabei die Zusammenarbeit mit Sonderorganisationen wie dem Kinderhilfswerk der UN (UNICEF).

© Hosien Azour/Unsplash

Die UN-Mission in der DR Kongo (MONUSCO) hat derzeit die größte Sektion für Child Protection mit Mitarbeiter:innen im Hauptquartier und in acht Feldbüros. Auch die UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) überwacht Kinderrechte und berichtet über Übergriffe auf Kinder und schwerwiegende Verletzungen ihrer Rechte.

Im Bereich der OSZE war beispielsweise die Mission in der Ukraine (SMM) damit beauftragt, die Situation von Kindern zu überwachen. Die OSZE-Präsenz in der Republik Moldau unterstützt den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Ähnlich sind in GSVP-Missionen die Bedürfnisse von Kindern in den breiteren Kontext der Menschenrechtsarbeit eingebettet. Missionsleiter:innen sind aufgefordert, besonders auf Konsequenzen des Konflikts für Kinder zu achten und ihre Bedürfnisse in die Arbeit der Mission einzubeziehen.

Stand: 07.07.2023

 

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