Menschenrechte
Die UN wie auch die OSZE haben Sonderorganisationen, die federführend bei der Umsetzung ihrer Menschenrechtsarbeit sind. So widmen sich das Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) bei der OSZE und das Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) bei der UN dieser Aufgabe. Normative Grundlagen sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) und deren Folgekonventionen. Die EU leitet ihre Förderung der Menschenrechte zudem aus dem Vertrag von Lissabon (2009) ab.
Die Menschenrechtsarbeit ist für alle OSZE-Präsenzen und fast alle UN-Missionen einerseits eine eigenständige mandatierte Aufgabe und andererseits in weitere Mandatsaufgaben integriert. So lenkt das Grundanliegen der Förderung von Menschenrechten die Arbeit in den Themenfeldern > Schutz der Zivilbevölkerung, > Frauen, Frieden und Sicherheit, > Kinder in bewaffneten Konflikten, > Versöhnung und Übergangsjustiz, > Rechtsstaatlichkeit, > Polizei, > Sicherheitssektorreform und > Terrorismusbekämpfung.
Die UN beschreibt drei Kernziele, die sich auch in der Arbeit der OSZE widerspiegeln: (1) Menschenrechte durch langfristige Maßnahmen zu schützen und zu fördern; (2) die Bevölkerung in die Lage zu versetzen, ihre Menschenrechte wahrzunehmen und einzufordern; sowie (3) staatliche Institutionen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in diesem Bereich zu unterstützen.
Die Menschenrechtsarbeit ist für Friedenseinsätze einerseits eigenständige Aufgabe, andererseits in weitere Mandatsaufgaben integriert. Beispiele:
- MONUSCO (Demokratische Republik Kongo)
- EUTM RCA (Zentralafrikanische Republik)
- OSCE Mission in Kosovo
© Martine Perret
Eine klassische Aktivität ist Human Rights Monitoring, also die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte. Die OSZE beobachtet etwa Gerichtsprozesse in Kosovo sowie Hate Speech und Hate Crimes in der Republik Nordmazedonien. Ende 2025 besuchte die Special Political Mission der UN in Haiti (BINUH) gemeinsam mit OHCHR haitianische Gefängnisse, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu bewerten und Schutzlücken zu identifizieren. Friedenseinsätze bieten auch Menschenrechtstraining für staatliche Institutionen und Teile des Sicherheitssektors an. Beispielsweise führt die OSZE entsprechende Trainings für Vollzugsbeamte in Turkmenistan und Richter:innen in Usbekistan durch, ebenso die EU im Rahmen ihrer Ausbildung der nationalen Streitkräfte in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA).
Ein wichtiger Bestandteil ist außerdem die Unterstützung von Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen. In der Zentralafrikanischen Republik etwa stärkt die UN-Mission (MINUSCA) die Kapazitäten der nationalen Menschenrechtskommission. Ebenso unterstützt die OSZE in Mazedonien die Arbeit und Weiterentwicklung der Antidiskriminierungskommission. Damit verbunden sind oft Aktivitäten, die die öffentliche Wahrnehmung des Themas und das Wissen um Menschenrechte fördern sollen. In der DR Kongo zum Beispiel unterstützt MONUSCO zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich um die Rechte von Opfern und deren Zugang zur Justiz kümmern.
Stand: 02.02.2026