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Menschenrechte

Die UN wie auch die OSZE haben Sonderorganisationen, die federführend bei der Umsetzung ihrer Menschenrechtsarbeit sind. So widmen sich das Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) bei der OSZE und das Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) bei der UN dieser Aufgabe. Normative Grundlagen sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) und deren Folgekonventionen. Die EU leitet ihre Förderung der Menschenrechte zudem aus dem Vertrag von Lissabon (2009) ab.

Die Menschenrechtsarbeit ist für alle OSZE-Präsenzen und fast alle UN-Missionen einerseits eine eigenständige mandatierte Aufgabe und andererseits in weitere Mandatsaufgaben integriert. So lenkt das Grundanliegen der Förderung von Menschenrechten die Arbeit in den Themenfeldern >Schutz der Zivilbevölkerung, >Frauen, Frieden und Sicherheit, >Kinder in bewaffneten Konflikten, >Versöhnung und Übergangsjustiz, >Rechtsstaatlichkeit, >Polizei, >Sicherheitssektorreform und >Sicherheitssektorreform .

Die UN beschreibt drei Kernziele, die sich auch in der Arbeit der OSZE widerspiegeln: (1) Menschenrechte durch langfristige Maßnahmen zu schützen und zu fördern; (2) die Bevölkerung in die Lage zu versetzen, ihre Menschenrechte einzufordern; und (3) es staatlichen Institutionen zu ermöglichen, ihren Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen.

© Martine Perret

Eine klassische Aktivität ist Human Rights Monitoring, also die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte. Die OSZE beobachtet etwa Gerichtsprozesse in Kosovo sowie Hate Speech und Hate Crimes in der Republik Nordmazedonien. Die UN-Mission in Mali (MINUSMA) hatte mit den malischen Sicherheitskräften einen Tracking-Mechanismus für Menschenrechtsverletzungen etabliert. Zunehmend bieten Friedenseinsätze auch Menschenrechtstraining für staatliche Institutionen und Teile des Sicherheitssektors an. Beispielsweise führt die OSZE entsprechende Trainings für Vollzugsbeamte in Turkmenistan und Usbekistan durch.

Ein wichtiger Bestandteil ist außerdem die Unterstützung von Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen. In der Zentralafrikanischen Republik etwa hat die UN-Mission (MINUSCA) eine nationale Menschenrechtskommission aufgebaut. Ebenso stärkt die OSZE in Mazedonien die Arbeit der Antidiskriminierungskommission. Damit verbunden sind oft Aktivitäten, die die öffentliche Wahrnehmung des Themas und das Wissen um Menschenrechte fördern sollen. Sowohl in der DR Kongo als auch in Mali unterstützen die jeweiligen UN-Missionen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich um die Rechte von Opfern und deren Zugang zur Justiz kümmern.

Stand: 15.08.2023

 

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